Frühstart für Landschaftspflege, Naturschutz und Kultur: Zwar sind von Seiten der EU noch nicht alle notwendigen Verordnungen verabschiedet, aber alle Zeichen deuten darauf hin. Daher hat das Land Baden-Württemberg entschieden, die den LEADER-Regionen bereitgestellten Landesgelder weiterhin als Budget zu überlassen. Somit lobt die Geschäftsstelle LEADER Kraichgau bereits jetzt in zwei Förderbereichen Fördergelder aus.
Landschaftspflege und Naturschutz: Investitionen in den Arten- und Biotopschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege werden gefördert. Sowohl Kommunen als auch Vereine, Verbände oder Landwirte können entsprechende Anträge stellen. Die Fördersätze variieren je nach Antragsteller und Art des Vorhabens zwischen 30 und 95 Prozent der Kosten. Insgesamt 150.000 EUR an Fördergeldern stehen zur Verfügung. Interessierte sollten sich frühzeitig bei der LEADER-Geschäftsstelle, dem Landschaftserhaltungsverband oder der unteren Naturschutz-/ Landwirtschaftsbehörde beraten lassen und die grundsätzliche Förderfähigkeit nach der Richtlinie LPR/LEADER abstimmen.
Maßnahmen in Kunst & Kultur: Nicht-investive Projekte zum Aufbau und Erhalt des Kulturlebens im ländlichen Raum werden hier gefördert. Die Vorhaben müssen der „Kultur im engeren Sinne“ zugeordnet werden können. Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, Kooperationen mit Bildungsinstitutionen und sozialen Einrichtungen sowie die Professionalisierung von Kultureinrichtungen und Netzwerkbildung werden gefördert. Projekte und Veranstaltungen im Sinne dieses Moduls sind zeitlich befristete künstlerische oder kulturelle Aktivitäten, für die noch keine Vorleistungen getroffen oder Aufträge vergeben wurden. Achtung: Die Veranstaltungen müssen im Jahr 2021 stattfinden. Antragsberechtigt sind freie Träger, Vereine und gemeinnützige Institutionen im Kulturbereich sowie Kulturbetriebe und -initiativen in privater Trägerschaft. Vorhaben, die zur Förderung ausgewählt werden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuweisung stehen hier insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung.
Antragsteller müssen eine konkrete Projektbeschreibung, eine verlässliche Kostenkalkulation auf Basis von Angeboten sowie Angaben zum Projektträger einreichen. Die LEADER-Geschäftsstelle in Angelbachtal stellt gerne die entsprechenden Bewerbungsunterlagen zur Verfügung, beantwortet alle Fragen zur Förderung und nimmt die Bewerbungen entgegen. Die Bewerbungsfrist endet am 01.03.2021.
Zuletzt aktualisiert: 18. März 2021