Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das ENTWICKLUNGSPROGRAMM LÄNDLICHER RAUM ist das zentrale Förderprogramm ländlicher Strukturentwicklung in Baden-Württemberg. Das ELR wirkt mit seinen vier Förderschwerpunkten: Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen in alle für die Strukturentwicklung des Landes relevanten Bereiche hinein. Jährlich wird das Programm neu vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg neu ausgeschrieben.
Das Wichtigste in Kürze
WOHNEN umfasst
- Umfassende Modernisierung und damit Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen
- Umnutzung vorhandener Bausubstanz (Klassiker: von Scheune zu Wohnraum)
- Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken
- Verbesserung des Wohnumfelds
- Abbruch alter Bausubstanz und Baureifmachung von Grundstücken
GRUNDVERSORGUNG umfasst
- Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen
ARBEITEN umfasst
- Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen durch Neubau, Umbau oder Erweiterung von Unternehmen (KMU)
- Entflechtung unverträglicher Gemengelagen
- Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur
GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN umfasst
- Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Vereinshäuser)
- Modernisierung von bestehenden Einrichtungen.
Der Aufnahmeantrag sowie die Antragstellung erfolgt immer über die Gemeinde – finanz- und strukturschwache Gemeinden im ländlichen Raum erhalten den Vorzug. Die Liste der Ansprechpartner erhalten Sie hier.
Beim ELR handelt es sich um ein Wettbewerbsprogramm, d.h. es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Antragsfrist: 30.09. für das Folgejahr (Programmentscheidung im Februar/März). Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, ein vorzeitiger Beginn ist nicht möglich!
Wichtige Dokumente & Links
Flyer zur Programmentscheidung 2024
Ausschreibung Programmjahr 2025
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ba.Wü.