Jetzt gilt’s: Bewerbungsfrist für „Spitze auf dem Land“

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sind für Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, „das Herzstück der baden-württembergischen Wirtschaft“ – und sollen entsprechend finanziell unterstützt werden. „Besonders in den ländlichen Regionen sind KMU unverzichtbar für die wirtschaftliche Stabilität und das soziale Gefüge. Sie sind entscheidend für Innovationen und tragen maßgeblich zur regionalen Wertschöpfung bei. Durch die Unterstützung von KMU stärken wir nicht nur die wirtschaftliche Basis in Baden-Württemberg, sondern sichern auch die Lebensqualität und die Zukunftsperspektiven unseres Ländlichen Raums“, so der Minister.

Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. So sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Ländlichen Raum weiter stärken.

In der zurückliegenden Tranche der aktuellen Förderperiode kamen mit der GPA GmbH für GROB GmbH aus Sinsheim und CCI Fördertechnik GmbH aus Waibstadt gleich zwei Unternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis zum Zug – Nachahmer erwünscht! Neun Unternehmen hatten sich beworben, sechs Projekte wurden zur Förderung mit insgesamt zwei Millionen Euro ausgewählt.

Ein besonderer Fokus der Förderlinie liegt auch auf Projekten, die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft fördern. Vorhaben, die innovative Lösungen zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln, können bei der Förderung einen Zuschlag erhalten.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Bewerbungen für die Förderlinie können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde noch bis einschließlich Montag, den 31. August 2024, eingereicht werden.

Zuletzt aktualisiert: 19. Juli 2024