© Rhein-Neckar-Kreis/ Dorothea Burkhardt

Für lebendige Dörfer

Ländliche Dörfer und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis dürfen wieder auf Förderung hoffen: Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Das ELR
Das ELR ist ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2022 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Mit dem Förderschwerpunkt Grundversorgung soll die Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Ort gesichert werden. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können aber auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent (ggf. 35 Prozent bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Mit dem Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung sollen die Ortskerne erhalten und gestärkt werden; insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 Euro (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2022 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Im Rhein-Neckar-Kreis sind nur ländlich geprägte Kommunen im ELR förderfähig. Einen guten Überblick über die antragsberechtigten Städte und Gemeinden gibt die Seite www.deinfoerderprojekt.de, gerne berät auch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis potenzielle Projektträger (Kontakt: b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon: 06221 522-2501) und unterstützt im weiteren Vorgehen.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass Interessierte sich zeitnah mit Ihrer Kommune in Verbindung setzen und die Anträge im Einzelfall abstimmen. Die Anträge müssen bis zum 30. September 2021 sowohl beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, als auch beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 32-Strukturförderung, vorliegen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2022 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förder-höhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung.

Zuletzt aktualisiert: 6. Juli 2021