Die Bewerbung ist auch weiterhin möglich – und lohnt sich! Planungssicherheit im ELR, erhöhte Fördersätze, eine klare Orientierung der Gemein-de und eine Würdigung interkommunaler Ansätze: Die Vorteile einer Aufnahme als Schwerpunktgemeinde in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum liegen auf der Hand.
Kürzlich erst gab das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bekannt, dass fünf neue Schwerpunktgemeinden aus fünf verschiedenen Landkreisen in das Förderprogramm aufgenommen wurden.
„Eine flächensparende Siedlungsentwicklung, der Umgang mit den Herausforderungen des demographischen Wandels sowie der Schutz von Natur und Landschaft sind nach wie vor zentrale Themen, mit welchen sich unsere Gemeinden im Ländlichen Raum in einem besonderen Maß auseinandersetzen müssen. Haben Gemeinden im Ländlichen Raum eine besonders klare Vorstellung, mit welchen konkreten Konzepten und Ideen sie ihre Strukturentwicklung nachhaltig angehen möchten, so können diese als Schwerpunktgemeinde in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen werden“, sagte Minister Peter Hauk anlässlich der Bekanntgabe.
Barbara Schäuble von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung wirbt auch bei den Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis, sich als Schwerpunktgemeinde zu bewerben und nach erfolgreicher Auswahl von den höheren Fördersätzen zu profitieren. Dies erfolgt auf Antragstellung bis 15. Juli eines jeden Jahres über die Stabsstelle Wirtschaftsförderung und das Regierungspräsidium Karlsruhe. „Die Kommune muss im ländlichen Raum im engeren Sinne nach LEP 2002 liegen und im Vorfeld schon vor der Antragsstellung ein Entwicklungskonzept mit breiter Bürgerbeteiligung erstellen“, erklärt Schäuble. „Gute Unterstützungsangebote für Bürgerbeteiligungsprozesse hierzu gibt es u.a. bei der Allianz für Beteiligung, die Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg fördert, oder auch bei der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume.“
Zuletzt aktualisiert: 16. September 2022