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ELR fördert 162 Projekte – auch in Eschelbronn

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert unterjährig 162 Projekte. Auch die Gemeinde Eschelbronn aus dem Rhein-Neckar-Kreis erhält rund 323.000 Euro für eine zeitgemäße Innenentwicklung.

„Wenn man die Baugenehmigung im Briefkasten hat, möchte man auch gerne loslegen. So freue ich mich sehr, dass es möglich ist, 162 strukturell bedeutsame und zugleich schnell umsetzbare Projekte mit dieser unterjährigen Programmentscheidung in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufzunehmen. Mit dem zusätzlichen Zuschussvolumen von 8,8 Millionen Euro ermöglicht das ELR so die Umsetzung zukunftsweisender Projekte im privaten, kommunalen und im gewerblichen Bereich“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL anlässlich der Bekanntgabe der unterjährigen ELR-Programmentscheidung 2023.

„Gute Ideen und durchdachte Maßnahmen machen den Ländlichen Raum auch für die Zukunft attraktiv. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erhalten wir lebendige Gemeinden mit einer stabilen Grundversorgung, schaffen zeitgemäßes Leben und Wohnen in den Ortskernen und bringen zukunftsfähige Arbeitsplätze aufs Land. Gerade im Wohnungsbau haben wir weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. In den Fokus dieser Programmentscheidung haben wir dringliche Vorhaben gestellt, die von den Antragstellern jetzt zügig umgesetzt werden können“, erläuterte Minister Hauk.

Eine moderne Strukturförderung hat auch den Klimaschutz im Blick
Erfreulich viele der Projekte (rund 30 Prozent) erhalten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen in der Tragwerkskonstruktion. Dahinter verbergen sich in aller Regel Gebäude oder bauliche Erweiterungen, die den ökologisch und ökonomisch vorteilhaften Baustoff Holz nutzen. „Holz als ökologisch sinnvoller und wertvoller Baustoff wird von vielen Investoren im ELR auch dieses Mal wieder innovativ eingesetzt. Der aktuell immer deutlicher werdende Bedarf einer regionalbasierten, klimafreundlichen Wirtschaftsweise wird damit von vielen Projektträgern klar mitgetragen“, so Minister Hauk.

„Strukturentwicklung und Klimaschutz sind bedeutende und zukunftsrelevante Querschnittsaufgaben. Beide Ziele lassen sich im ELR ideal miteinander verbinden. Die für das Programmjahr 2024 getroffenen Neuregelungen machen die Schnittmenge nun noch deutlicher“, so Minister Hauk. Im ELR sind ab dem Programmjahr 2024 Neubauten in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch dann förderfähig, wenn diese CO2-speichernd errichtet werden. Zudem können die Gemeinden innerörtliche Wohnumfeldmaßnahmen zur Klimaresilienz oder auch Anpassung an den Klimawandel als Modellprojekt mit bis zu 50 Prozent gefördert bekommen“.

Zukunftsorientierte Projekte sind gefragt
„Im ELR werden vielfältige Investitionen gefördert, die strukturverbessernd wirken. Dies sind kommunale Maßnahmen, aber auch private oder gewerbliche Projekte. Zentral für viele Gemeinden ist die Bewahrung und Verbesserung der vorhandenen Bausubstanz. Daher wurden die Förderbedingungen im ELR in diesen Förderkategorien weiter ausgebaut. So sollen Ressourcen und Flächen gespart werden“, so Minister Hauk.
Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge zum ELR 2024 läuft in vielen Gemeinden noch bis Mitte September 2023. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2024. Antragssteller können mit der Umsetzung ihrer Projekte im Anschluss an die Programmentscheidung beginnen.

Zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2023