Welche Unternehmen bekommen Spitze auf dem Land?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen. Eine Investitionssumme von über einer Millionen Euro ist Voraussetzung für eine Förderung, Förderungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Die Förderhöchstsumme beträgt 400.000 Euro. Nur Kommunen im ländlichen Raum im engeren Sinne nach LEP 2002 sind antragsberechtigt.

Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2023