Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten und sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz (Nr. 6.1 und 6.2 ELR) für die Bewilligung zuständig. Die L-Bank ist für die Auszahlung und Abrechnung verantwortlich. Projekte mit Beihilferelevanz (Nr. 6.3 ELR) werden nach Einplanung von der L-Bank (Bereich Wirtschaftsförderung) bewilligt und abgerechnet.
Zuletzt aktualisiert: 16. November 2020