Die Neuansiedlung und Erweiterung von Unternehmen, die Verlagerung aus Gemengelage oder die Reaktivierung einer Brache sind im ELR förderfähig. Mit einer Maßnahme im Förderschwerpunkt ARBEITEN sollte mindestens ein Arbeitsplatz geschaffen werden. Neu ist ab 2023, dass Neubauten nur noch gefördert werden, wenn CO2-speichernde Stoffe im Tragwerk verwendet werden.
Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2023