Was bedeutet Grundversorgung und lokale Basisdienstleistungen?

Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden für Bäckereien größere Backstuben und ein Anbau für ein Tagescafé gefördert oder Vereine erhalten Unterstützung beim Umbau eines alten Waschhauses zum Dorfladen. Gerade im Hinblick auf das Altern der Bevölkerung wird ein breites Angebot vor Ort als wichtig erachtet.

Einrichtungen für Basisdienstleistungen dienen der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung. Vorhaben können in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern gefördert werden. In Abgrenzung zu den Unternehmen der Grundversorgung werden hier die Güter oder Dienstleistungen primär für die örtliche Bevölkerung angeboten.

Unterstützt werden Investitionen zur Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche lokale Bevölkerung. Die Fördermodalitäten entsprechen den Vorgaben GAK, so dass zusätzlich Bundesmittel des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung in Anspruch genommen werden können.

Sog. Investorenprojekte sind möglich, hier sind jedoch bestimmte Kriterien zu beachten. Bitte fragen Sie deshalb gezielt nach!

 

Zuletzt aktualisiert: 14. Mai 2021