Warum stellt im ELR die Gemeinde den Antrag?

Antragssteller im ELR ist immer die Gemeinde. Da die Gemeinden, in denen die Maßnahme umgesetzt wird, den Antrag einreichen müssen, findet hier bereits eine erste Bewertung statt: Wie beurteilt die Gemeinde die strukturelle Bedeutung des Vorhabens? Liegt die Baugenehmigung vor oder ist sie zumindest denkbar? Gibt es Synergieeffekte? Nach der Einordnung durch die Gemeinde werden die gewichteten Maßnahmen auf Landkreisebene im Koordinierungsausschuss diskutiert. Die hier mit viel regionalem Wissen getroffene Priorisierung dient den Regierungspräsidien im nächsten Schritt der Erstellung eines Programmvorschlags. Dieser Vorschlag ist die Grundlage für die Programmentscheidung, die durch das Ministerium getroffen wird. Nach der anschließenden Bewilligung der einzelnen Förderprojekte durch die Regierungspräsidien (bei privaten Wohnbauprojekten und kommunalen Projekten) oder durch bei L-Bank (bei Projekten von Unternehmen) kann mit der Maßnahme begonnen werden.

Es ist bei der Antragstellung immer darauf zu achten, dass die Mittel zügig abgerufen werden können.

Zuletzt aktualisiert: 14. Mai 2021