Warum gibt es einen Zuschlag bei CO2-Speicherung?

Gerade im Hinblick auf den Klimawandel rücken ökologische Aspekte der investiven Maßnahmen verstärkt in den Fokus. So gibt es seit 2019 im ELR einen Förderzuschlag von 5%, wenn Baumaßnahmen überwiegend mit CO2-speichernden Materialien (bspw. Holz) in der Tragwerkskonstruktion durchgeführt werden. Im FS ARBEITEN ist das für Neubauten seit 2023 Pflicht.

Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2023