Kann ich vorab mit der Maßnahme beginnen?

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung gestellt haben, dürfen Sie mit der Maßnahme nicht vor Bewilligung beginnen. Ein vorzeitiger Beginn ist förderschädlich und nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, eine vorherige Abstimmung ist unbedingt geboten. Im Vorfeld dürfen Sie lediglich Angebote einholen, Planungen durchführen oder eine etwaige Baugenehmigung beantragen. Auch Kaufverträge dürfen noch nicht abgeschlossen werden.

Zuletzt aktualisiert: 16. November 2020