Die Programmausschreibung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erfolgt meistens im Mai/Juni des laufenden Jahres. Unterjährige Anträge sind nicht möglich. Meistens ergibt sich im Frühjahr noch eine Möglichkeit in der sogenannten Nachrückerrunde, Zuschüsse zu erhalten. Voraussetzung ist, dass eine eventuelle Baugenehmigung bereits vorliegt.
Zuletzt aktualisiert: 16. November 2020