Die Förderung desselben Bereichs eines Projekts mit anderen Haushaltsmitteln des Landes ist nur dann zulässig, wenn dadurch ein stark gefährdetes Kulturdenkmal erhalten wird. KFW-Darlehen sind ggf. möglich, falls keine Landesmittel enthalten sind. Eine Kumulation von zwei Landesprogrammen ist nicht möglich.
Zuletzt aktualisiert: 16. November 2020