Die Förderung desselben Bereichs eines Projekts mit anderen Haushaltsmitteln des Landes ist nur dann zulässig, wenn dadurch ein stark gefährdetes Kulturdenkmal erhalten wird. KFW-Darlehen sind ggf. möglich, falls keine Landesmittel enthalten sind. Eine Kumulation von zwei Landesprogrammen ist nicht möglich.
Beim BAfA – Bundesamt für Ausfuhrkontrolle – kam es zu Änderungen der Förderbedingungen (Stand: 14.05.2021). Somit ist von Seiten des BAfA die Kumulierung von Bundes- und Landesmitteln möglich. Somit entfällt das bisher praktizierte Herausstreichen von bestimmten Kosten z.B. Kosten für die Heizung im ELR.
Zuletzt aktualisiert: 14. Mai 2021