Gemeinbedarfs- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen sind Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen. Beispiele sind Bücherei, Versammlungsstätten, Begegnungsräume, Museen, Vereinshäuser, Bürgerzentren, Mehrzweckhallen, Freibäder. Die Gemeinwohlorientierung muss im Vordergrund stehen. Gebäude müssen allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gruppierungen zur Verfügung stehen und die Benutzung vertraglich geregelt werden. Ein Belegungsplan ist vorzulegen. Die Gemeinde muss sich mit mindestens 10% direkt an den Kosten beteiligen, wenn ein Verein oder ein privater Träger den Antrag stellt.
Zuletzt aktualisiert: 16. November 2020